Seitenbereiche

Wie ist die Umsatzsteuer bei Dreiviertel-Pension aufzuteilen?

Wir behalten für Sie den Durchblick in Steuerfragen

Inhalt

USt bei Pauschalpreisen ist aufzuteilen

Wie schon berichtet ist die Umsatzsteuer von Pauschalpreisen für Zimmer mit Frühstück, Halb- oder Vollpension auf Übernachtung und Verpflegung aufzuteilen.

Dabei sind primär für die Aufteilung des pauschalen Entgelts die Einzelverkaufspreise als Vergleichswert heranzuziehen. Es können auch durchschnittliche Einzelverkaufspreise des vorangegangenen Veranlagungszeitraumes verwendet werden. Gibt es keine Einzelverkaufspreise, ist die Aufteilung im Verhältnis der Kosten der einzelnen Lieferungen bzw. Leistungen des Pauschalangebotes geboten. Hier kann laut Umsatzsteuerrichtlinien z. B. für die Vollpension folgender Aufteilungsschlüssel verwendet werden:

Pauschalpreis pro Nacht Zimmer : Vollpension
bis € 140,00 50 % : 50 %
bis € 180,00 55 % : 45 %
bis € 250,00 60 % : 40 %
über € 250,00 70 % : 30 %

Die Umsatzsteuer beträgt für das Zimmer jeweils 13 % und für die Verköstigung 10 % und ist anhand des obigen Berechnungsmodells zu ermitteln. Getränke (mit Ausnahme der Getränke des ortsüblichen Frühstücks) sind gesondert zu behandeln und grundsätzlich mit dem Normalsteuersatz von 20 % zu versteuern. Für Getränke bei All-inclusive-Paketen gelten eigene Regelungen.

¾-Pension

Bei einer ¾-Pension (Frühstück, „Jause“ und Abendessen) ist laut Umsatzsteuerrichtlinien von einer Vollpension auszugehen, wenn die Verköstigungsleistung („Jause“) im Umfang eine volle Mahlzeit ersetzt und keine eigene selbständige Verköstigung erforderlich ist.

Stand: 30. Oktober 2017

Bild: anettpetrich1 - Fotolia.com

Über uns

Die Kastler Wirtschaftstreuhand GmbH ist Ihr Steuerberater in Perg. Wir stehen für Kompetenz, Vertrauen und Diskretion! Lassen Sie sich von uns überzeugen: Kostenlose Steuerfibel anfordern und einen Erstgesprächs-Gutschein in Wert von € 100 erhalten.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.