Seitenbereiche

Wann ist ein Kongress absetzbar?

Wir behalten für Sie den Durchblick in Steuerfragen

Inhalt

Für einen Kongress gilt grundsätzlich:

Nur einzelne Tage mit ganztägigen Fachvorträgen dürfen steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt weiterhin unabhängig von der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH), dass Reisekosten in einen privaten und beruflichen Teil aufteilbar sind.

In einem aktuellen Urteil sah der Verwaltungsgerichtshof einen Kongress, an dem ein Sportmediziner teilnahm, weder als Werbungskosten noch als Betriebsausgabe absetzbar.

Der VwGH sah eine wesentliche Mitveranlassung durch private Freizeitgestaltung. Um eine Reise in einen beruflichen und privaten Teil aufteilen zu können, müssen voneinander abgrenzbare Zeitanteile gegeben sein. Ist das nicht der Fall, können die Ausgaben nur dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn der private Teil lediglich eine untergeordnete Bedeutung spielt.

Aktuelle Entscheidung

Ein Sportmediziner nahm an einem Fortbildungslehrgang am Arlberg teil. In der Zeit von 9:30 bis 15:30 Uhr standen für die Teilnehmer täglich „Ärztesportstunden“ auf dem Programm. Mit professionell ausgebildeten Trainern wurden neben dem Ski fahren dynamische Übungen durchgeführt wie z.B. Gelenks-/Muskelbeanspruchung, Gleichgewicht, Herz-/Kreislaufbelastungen oder Fahren mit einem Ski.

Anschließend wurden klinische Untersuchungen und praktische Erfahrungen ausgewertet wie z.B. Muskelkater, Langzeitbelastung.

Laut den Vorgaben der Ärztekammer müssen Sportmediziner eine „Ärztesport“-Fortbildung im Ausmaß von 20 Stunden besuchen. Sie sind auch Voraussetzung, um das Diplom als Sportmediziner zu erlangen. Auch diese Tatsache änderte nichts an der Meinung des VwGH.

Auf die gesamte Woche verteilt waren insgesamt 40 Stunden Theorie mit im Programm. Diese konnten aber keinem einzelnen Tag zugeordnet werden, daher änderten auch sie nichts an der Nicht-Abzugsfähigkeit. Lediglich am Sonntag fand ein ganztägiges Fachprogramm statt.

Stand: 09. Mai 2012

Bild: juat - Fotolia.com

Über uns

Die Kastler Wirtschaftstreuhand GmbH ist Ihr Steuerberater in Perg. Wir stehen für Kompetenz, Vertrauen und Diskretion! Lassen Sie sich von uns überzeugen: Kostenlose Steuerfibel anfordern und einen Erstgesprächs-Gutschein in Wert von € 100 erhalten.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.