Der VfGH (Verfassungsgerichtshof) hat die Bemessung der Grunderwerbsteuer auf Basis des dreifachen Einheitswerts für verfassungswidrig erklärt. Die Regelung wurde aufgehoben.
Der Einheitswert stellt die Bemessungsgrundlage bei unentgeltlichen Übertragungen dar.
In der Entscheidung wird argumentiert, dass die Einheitswerte über mehrere Jahrzehnte nicht angepasst wurden und daher eine realitätsferne Bemessungsgrundlage darstellen.
Diesmal hat die Regierung für die Reparatur des Gesetzes allerdings bis zum 31.5.2014 Zeit bekommen.
Die alte Regelung ist bis zu diesem Zeitpunkt anzuwenden – außer es wird früher eine Neuregelung beschlossen.
Stand: 10. Jänner 2013
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