Seitenbereiche

Arbeitgeber bezahlt Parkgebühr: Ist das steuerpflichtig?

Wir behalten für Sie den Durchblick in Steuerfragen

Inhalt

Erhält ein Dienstnehmer das amtliche Kilometergeld für dienstliche Fahrten, darf ihm der Arbeitgeber daneben nicht auch noch die Parkgebühren steuerfrei vergüten. Dies hat der Unabhängige Finanzsenat (UFS) Wien im Oktober letzten Jahres in einem Erkenntnis wieder bestätigt.

Amtliches Kilometergeld

Das amtliche Kilometergeld beträgt € 0,42 pro dienstlich gefahrenem Kilometer. Diesen Betrag kann der Arbeitgeber seinem Dienstnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen. Die dienstlich gefahrenen Kilometer sind mit einem ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuch nachzuweisen.

UFS-Entscheidung

Der Unabhängige Finanzsenat begründete seine Entscheidung damit, dass mit dem amtlichen Kilometergeld alle Kfz-Kosten abgedeckt sind. Darunter fallen neben den Anschaffungskosten oder Leasinggebühren auch die Versicherungen, Reparaturen, Treibstoff, die Parkgebühren, usw.

Höhere Pkw-Aufwendungen

Sind die Aufwendungen für den Pkw des Dienstnehmers höher, kann er die Pkw-Kosten für seine Dienstfahrten im Zuge des Jahresausgleiches geltend machen. In diesem Fall müssen aber die gesamten Pkw-Kosten gesammelt werden. Von dem Anteil, der auf die dienstlichen Fahrten entfällt, muss das steuerfreie Kilometergeld abgezogen werden. Der verbleibende Anteil kann als Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.

Stand: 15. Jänner 2014

Bild: Michael Fritzen - Fotolia.comMonatJahres-

Über uns

Die Kastler Wirtschaftstreuhand GmbH ist Ihr Steuerberater in Perg. Wir stehen für Kompetenz, Vertrauen und Diskretion! Lassen Sie sich von uns überzeugen: Kostenlose Steuerfibel anfordern und einen Erstgesprächs-Gutschein in Wert von € 100 erhalten.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.