Pflicht zur Ausstellung einer UVA
Eine Umsatzsteuervoranmeldung muss entweder vierteljährlich oder monatlich gemacht werden. Sie muss immer am 15. Tag des auf den Voranmeldezeitraum zweitfolgenden Monats abgegeben werden.
Vierteljährlich
Vorjahres-Umsatz bis Euro 30.000
Unternehmer bis zu einem Vorjahresumsatz von Euro 30.000 müssen die UVA zwar erstellen, aber nicht abgeben (jedoch fristgerecht einzahlen). Die Verpflichtung zur Erstellung trifft sie vierteljährlich.
Vorjahres-Umsatz bis Euro 100.000
Diese Unternehmer müssen die UVA vierteljährlich erstellen und einreichen.
Monatlich
Vorjahres-Umsatz über Euro 100.000
Über einem Vorjahres-Umsatz von Euro 100.000 muss die UVA monatlich erstellt und auch abgegeben werden.
Neues Formular ab 2012
Bereits bisher musste die Umsatzsteuervoranmeldung elektronisch eingereicht werden. Hat der Unternehmer die technischen Voraussetzungen dafür nicht (zum Beispiel: keinen Internetzugang), darf die UVA händisch ausgefüllt werden. In diesem Fall, muss ab 2012 das Formular beim Finanzamt bestellt werden.
Regeln für die Eintragungen
Alle Eintragungen müssen:
- genau in den dafür vorgesehenen Feldern erfolgen. Am Formular sind Kästchen vorgezeichnet, in jedes muss ein Buchstabe geschrieben werden.
- in Blockschrift und
- ausschließlich in den Farben schwarz oder blau.
Stand: 09. Jänner 2012
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