Seitenbereiche

Kraftfahrzeugsteuer

Wir behalten für Sie den Durchblick in Steuerfragen

Inhalt

Steuerpflichtig

Kraftfahrzeugsteuer ist grundsätzlich zu bezahlen für alle durch ein inländisches Zulassungsverfahren zugelassene:

  • Kraftfahrzeuge und Anhänger mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t,
  • Zugmaschinen und Motorkarren, unabhängig von ihrem höchst zulässigen Gesamtgewicht,
  • Kraftfahrzeuge, für die keine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht,
  • Kraftfahrzeuge und Anhänger, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr ohne die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung verwendet werden.

Davon gibt es jedoch einige Befreiungen wie z.B. für Einsatzfahrzeuge.

Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegen aber auch in einem ausländischen Zulassungsverfahren zugelassene Kraftfahrzeuge, sofern nicht zwischenstaatliche Abkommen Abgabenbefreiungen vorsehen. In diesen Fällen wird die Steuer von den Zollämtern erhoben.

Keine Steuerpflicht besteht für Kraftfahrzeuge, für die motorbezogene Versicherungssteuer zu entrichten ist und für jene, die von der Zulassungspflicht ausgenommen sind.

Steuerschuldner

Der Schuldner der Steuer ist grundsätzlich jene Person, für die das Fahrzeug zugelassen ist.

Zahlung vierteljährlich

Während des Jahres ist die Kraftfahrzeugsteuer vierteljährlich zu bezahlen, immer am 15. des auf das Kalendervierteljahr zweitfolgenden Monats (15.5., 15.8., 15.11., 15.2. des Folgejahres).

Einmal jährlich ist eine Kraftfahrzeugsteuererklärung beim Finanzamt einzureichen.

Kfz-Steuer seit 1.1.2011
Fahrzeuge bis 12 t € 1,55 – mind. € 15,00
Fahrzeuge von 12 bis 18 t € 1,70
Fahrzeuge mit mehr als 18 t € 1,90 – höchstens € 80,00
bei Anhängern höchstens € 66,00

Anmeldung

Die Zulassung des ersten steuerpflichtigen Kraftfahrzeuges zum Verkehr ist innerhalb eines Monats dem Finanzamt zu melden.

Stand: 09. Februar 2012

Bild: AlexF76 - Fotolia.com

Über uns

Die Kastler Wirtschaftstreuhand GmbH ist Ihr Steuerberater in Perg. Wir stehen für Kompetenz, Vertrauen und Diskretion! Lassen Sie sich von uns überzeugen: Kostenlose Steuerfibel anfordern und einen Erstgesprächs-Gutschein in Wert von € 100 erhalten.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.