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Neue Selbständige: Achtung Strafzuschlag

Wir behalten für Sie den Durchblick in Steuerfragen

Inhalt

Sind Sie ein neuer Selbständiger (Tätigkeit ohne Gewerbeschein) und wissen Sie bereits jetzt, dass Ihre Einkünfte folgende Grenzen übersteigen?

  • € 4.515,12 jährlich (wenn Sie im selben Jahr auch noch andere Einkünfte oder Leistungen aus der Sozialversicherung bezogen haben)
  • € 6.453,36 jährlich (Wenn Sie im selben Jahr keine anderen Einkünfte erhalten haben)

Dann ist zu empfehlen, dass Sie noch bis Ende Dezember 2012 eine Überschreitungserklärung bei der SVA (Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft) abgeben. Mit der Abgabe dieser Erklärung lösen Sie die Pflichtversicherung in der Sozialversicherung aus.

Neu seit 2012

Wird bis Dezember 2012 keine Erklärung abgegeben, muss ein Strafzuschlag von 9,3 % bezahlt werden (wenn die Grenzen überschritten wurden). Neu im heurigen Jahr ist: Wenn die Erklärung später abgegeben wird, muss der Strafzuschlag trotz der Abgabe bezahlt werden.

Was passiert, wenn ich die Pflichtversicherung nicht selbst auslöse?

Die Sozialversicherung überprüft im Nachhinein anhand des Einkommensteuerbescheids die Höhe Ihrer Einkünfte. Wenn die Grenzen überschritten wurden, dann ist in jedem Fall der Strafzuschlag (inkl. Sozialversicherung) zu zahlen.

Stand: 13. November 2012

Bild: Herby - Fotolia.com

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