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Anspruchszinsen

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Ab 1.10.2011 beginnen die Anspruchszinsen zu laufen.

Sie entstehen, wenn Einkommen- oder Körperschaftsteuer-Nachforderungen für das Jahr 2010 noch nicht entrichtet wurden. Verzinst werden allerdings auch noch nicht entrichtete Steuergutschriften. Der Zinssatz beträgt 2,88 %.

Stand: 12. September 2011

Bild: matttilda - Fotolia.com

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