Werden Unterhaltsleistungen für ein nicht dem Haushalt des
Steuerpflichtigen zugehöriges Kind gezahlt, kann ein
Unterhaltsabsetzbetrag geltend gemacht werden. Wenn keine vertragliche,
gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt
ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt, wenn der
vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde
und die Regelbedarfssätze nicht unterschritten wurden.
Altersgruppe | Euro |
---|---|
0 - 3 Jahre | 186,00 |
3 - 6 Jahre | 238,00 |
6 - 10 Jahre | 306,00 |
10 - 15 Jahre | 351,00 |
15 - 19 Jahre | 412,00 |
19 - 28 Jahre | 517,00 |
Stand: 12. September 2011
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