Kapitalgesellschaften müssen einen Jahresabschluss erstellen (gilt auch für GmbH & Co. KG). Dieser muss bis spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuch eingereicht werden. Für viele Unternehmen endet daher die Frist mit dem 30.9. (alle mit Bilanzstichtag 31.12.).
Was passiert, wenn der Jahresabschluss nicht rechtzeitig eingereicht wird?
Werden die Jahresabschlüsse nicht rechtzeitig eingereicht, drohen hohe Strafen. Bereits ab dem ersten Tag der Fristüberschreitung wird eine Mindeststrafe von € 700,00 fällig. Die Strafe wird ohne vorherige Ankündigung verhängt. Wird trotzdem der Jahresabschluss nicht offengelegt, kann alle zwei Monate eine neue Strafe vorgeschrieben werden. Das weitere Strafausmaß ist abhängig von der Größe der Gesellschaft (mittelgroße Betriebe: das Dreifache, große: das Sechsfache).
Wann ist eine GmbH klein, mittelgroß oder groß?
Wenn zwei der drei Merkmale überschritten werden, fällt die Gesellschaft in die nächste Kategorie.
Kleine Kapitalgesellschaften
- € 4,84 Mio. Bilanzsumme
- € 9,68 Mio. Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag
- im Jahresdurchschnitt 50 Arbeitnehmer
Mittelgroße Kapitalgesellschaften
- € 19,25 Millionen Bilanzsumme
- 38,5 Millionen Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag
- im Jahresdurchschnitt 250 Arbeitnehmer
Große Kapitalgesellschaften sind alle Gesellschaften, die
- mindestens zwei der drei Merkmale für mittelgroße Unternehmen überschreiten
- Aktien oder andere von ihr ausgegebene Wertpapiere an einem geregelten, für das Publikum offenen Markt handeln (Aktiengesellschaften)
Stand: 08. August 2013
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