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Kontrolle Finanzpolizei: Sind Sie vorbereitet?

Wir behalten für Sie den Durchblick in Steuerfragen

Inhalt

Was ist in Ihrem Unternehmen von Interesse für die Finanzpolizei?

Sie sollten sich auf die Kontrolle der Finanzpolizei vorbereiten. Vorab müssen die Bereiche des Unternehmens gefunden werden, die für die Finanzpolizei interessant sein könnten. Die Unterlagen dafür sollten griffbereit und gesondert aufbewahrt werden. So wird auch sichergestellt, dass die Beamten bei einer Kontrolle nur diese Unterlagen einsehen.

Hauptaugenmerk legt die Finanzpolizei auf folgende Bereiche:

  • Arbeitsmarkt: Anmeldung aller Arbeitnehmer, Entlohnung, Ausländerbeschäftigung, Arbeitskräfteüberlassung, Arbeits- und Urlaubsaufzeichnungen
  • Allgemeine Steueraufsicht: Kontrolliert wird, ob alle Umsätze und Einkünfte erklärt werden und alle Lohnabgaben abgeführt werden. Es sollen Beweismittel zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlage gesammelt werden.
  • Sonstige Kontrollen: Beispielsweise Gewerbeberechtigungen. 

Wer empfängt die Finanzpolizei?

Im Unternehmen sollte eine Person bestimmt werden (und eine Vertretung), die verantwortlich ist, wenn die Finanzpolizei vor der Tür steht.

Wichtig: Der Mitarbeiter am Empfang muss Bescheid wissen, wen er informieren muss. Der verantwortliche Mitarbeiter und der Geschäftsführer müssen darauf vorbereitet werden, was auf sie zukommen wird.

Checkliste: Wie verhalte ich mich richtig?

Empfang/Sekretariat:

  • Die Finanzpolizei ruhig und freundlich empfangen (das gilt auch für alle anderen Personen, die Kontakt mit der Finanzpolizei haben).
  • Sofort die zuständige Kontaktperson und die Geschäftsleitung informieren.
  • Die Beamten in einen eigenen Besprechungsraum bitten. Wenn die Beamten nicht in einen Besprechungsraum gehen wollen, dann sollte der Mitarbeiter sie bitten, mit der Kontrolle zu warten bis die zuständige Kontaktperson erscheint. Achtung: Darauf besteht kein Rechtsanspruch, daher muss die Kontaktperson sofort kommen, wenn sie informiert wird.

Kontaktperson/Geschäftsleitung:

  • Informieren Sie uns – Ihren Steuerberater! Bitten Sie die Finanzpolizei mit der Kontrolle zu warten, bis jemand von uns im Haus ist.
  • Zeigen Sie Ihre Kooperationsbereitschaft (Fotografieren bzw. Filmen kann die Finanzpolizei verbieten).
  • Lassen Sie sich die Dienstnummer des Einsatzleiters zeigen.
  • Fragen Sie nach der Rechtsgrundlage der Kontrolle.
  • Fordern Sie eine Rechtsbelehrung über die Rechte und Pflichten, den Ablauf der Kontrolle und allfällige Rechtsfolgen sowie die organisatorischen Einzelheiten der Kontrolle. Die Finanzpolizei sollte den laufenden Geschäftsbetrieb wenn möglich nicht stören. Bieten Sie wieder einen eigenen Besprechungsraum an, wenn dies möglich ist.
  • Begleiten Sie die Finanzpolizei durch den Betrieb.
  • Erlauben Sie keine freiwillige Durchsuchung von Orten oder Gegenständen. Den Beamten ist keine Durchsuchung erlaubt, außer es liegt eine gerichtlich bewilligte Durchsuchungsanordnung vor oder sie wird der Finanzpolizei erlaubt. Wenn die Finanzpolizei eine Durchsuchungsmaßnahme durchführen darf, dann bestehen Sie darauf, dass wir als Steuerberater dabei sind. Bieten Sie statt der Durchsuchung an, die geforderten Unterlagen nachzureichen.
  • Welche Unterlagen die Finanzpolizei einsehen darf, richtet sich nach der Rechtsgrundlage auf der die Kontrolle beruht. Das Recht zur Einsichtnahme heißt nicht gleichzeitig, dass die Unterlagen mitgenommen werden dürfen. Dokumentieren Sie, welche Unterlagen eingesehen werden. Für den Fall, dass Unterlagen an die Finanzpolizei übergeben werden, machen Sie Kopien.
  • Fordern Sie eine Kopie der Niederschrift an und überprüfen Sie, ob sie richtig und vollständig ist.

Befragung

Professionelle Antworten auf die Befragung sind nur möglich, wenn sich alle Beteiligten darauf vorbereiten.

  • Antworten sollten nur gegeben werden, wenn sie auch sicher mitgeschrieben werden.
  • Zuvor sollte unbedingt die Rechtsgrundlage abgeklärt werden.
  • Nur im Beisein der Vertrauensperson (Steuerberater) antworten.

Wichtig: Nur die Fragen beantworten, die gestellt werden – keine Vermutungen äußern.

  • Sie sind verpflichtet, richtig und vollständig auszusagen. Wenn eine inhaltliche Vorbereitung nötig ist, dann bieten Sie an, dass die Fragen schriftlich beantwortet werden.

Professionelle Vorbereitung

Wie Sie aus dem Artikel erkennen können, ist es wichtig, sich im Vorfeld Gedanken zu machen. Wir erarbeiten gern mit Ihnen einen Leitfaden, der auf Ihr Unternehmen individuell abgestimmt ist. Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

Stand: 28. August 2015

Bild: BillionPhotos.com - Fotolia.com

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